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Die Betriebskinderhorte

CASA BIMBO hat jüngst ein Experiment zum ersten überbetrieblichen Kinderhort in Südtirol gestartet. Die Besonderheit dieser neuen Initiative liegt in der Rezeption des Nationalgesetzes Nr. 448/01, das jenen Betrieben, die solche Vorhaben fördern, steuerliche und finanzielle Begünstigungen sowohl gegenüber der Arbeitgeber als auch –nehmer gewährt. Folglich halten sich die Kosten für die Familien in Grenzen. Die Zusammenarbeit mit dem Industriellenverband der Provinz hat es ermöglicht, diese Form der Kinderbetreuung einzuführen und die interessierten Betriebe direkt einzubinden. Die qualitativen Standards im pädagogischen und im organisatorischen Bereich sind dieselben, die CASA BIMBO in den eigenen Einrichtungen anbietet. Mehr darüber erfahren Sie unter „Casa Bimbo Einrichtungen“.
 


Tätig ist derzeit der Betriebskinderhort in der Industriezone Bozen in Zusammenarbeit mit dem Industriellenverband der Provinz. Dieser Kinderhort nimmt null- bis elfjährige Kinder von Beschäftigten der konventionierten Betriebe auf. Er bietet den Kindern die Möglichkeit, von einem qualitativ hochwertigen sozialen Erziehungsdienst betreut zu werden, der ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt und im ständigen Kontakt zu den Familien um die erzieherische Kontinuität bemüht ist.

Außerdem trägt der Betriebskinderhort dazu bei, die Lebensqualität der Arbeitnehmer/innen zu verbessern, da sie einen Kinderbetreuungsdienst nutzen können, der aufgrund ihrer spezifischen Bedürfnisse konzipiert wurde und es ihnen gestattet, unbeschwert ins Arbeitsleben zurückzukehren.